Polizei in Nordhessen verstärkt Kontrollen in der Karnevalszeit

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Alkoholtrinken und Autofahren passt nicht zusammen: „Aschermittwoch ohne Katerstimmung erleben“

Nordhessen(ots/od). Die Verkehrsteilnehmer in Nordhessen, die sich an die Regeln halten und nüchtern unterwegs sind, können sich darauf verlassen, dass die nordhessische Polizei in der bevorstehenden Karnevalszeit die Zahl der Alkohol- und Drogenkontrollen im Straßenverkehr wieder deutlich steigern wird, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

 Auch wenn die „Tollen Tage“ der letzten Jahre im Hinblick auf die folgenlosen, aber auch folgenreichen Fahrten unter Alkohol und Drogen eine positive Tendenz aufzeigen, da die Kontrollergebnisse zeigen, dass sich immer weniger Narren nach Alkohol- und Drogenkonsum hinters Steuer setzen, gibt es aber eben auch immer wieder Unbelehrbare, die für schwere Verkehrsunfälle sorgen und somit anderen oder sich selbst Leid und Schmerz zufügen.

Autofahrer, die Alkohol- oder Drogenkonsum und die Verkehrssicherheit nicht unterscheiden können, müssen insbesondere in der kommenden närrischen Zeit damit rechnen, in eine Verkehrskontrolle zu geraten, mit der Folge anschließend zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen zu müssen. Vielen ist vielleicht nicht bewusst und für viele auch schwer einschätzbar, dass bereits bei 0,3 Promille der Führerschein eingezogen werden kann, wenn Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen oder man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist. Daher ist man immer auf der sicheren Seite, wenn gänzlich auf Alkohol verzichtet wird. Für junge Fahrer unter 21 Jahren und für Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden, gilt ohnehin absolutes Alkoholverbot. Und Betäubungsmittel sind für alle Altersklassen tabu!

Die Polizei appelliert an alle Närrinnen und Narren: Wenn Sie Alkohol trinken, lassen sie das Auto stehen. Nutzen Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel oder bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie vorher, wer zurückfährt und nüchtern bleibt. Setzen sie sich auch nicht zu betrunkenen oder sonst berauschten Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto. Auch am Tag danach sollte man im Hinblick auf möglichen Restalkohol besonders prüfen, ob man sich hinters Steuer setzt, damit am Aschermittwoch keine „Katerstimmung“ herrscht.

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