Zaghafte Waldpolitik in Hessen-NABU fordert große Waldgesetz-Novelle ein

Wetzlar(nh). Anlässlich der Anhörung für ein neues hessisches Waldgesetz im Landtag am Donnerstag hat der NABU der Landesregierung „Verzagtheit“ vorgeworfen. Die vorgelegte Änderung zur Verbesserung des Bannwaldschutzes sei im Grundsatz erfreulich. Es gebe aber noch deutlich mehr Reformbedarf bei der Waldpolitik. Zur Umsetzung der in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen begrüßenswerten Ziele müsse das Waldgesetz in mehreren Punkten erweitert werden. „Insbesondere das Ziel, auf fünf Prozent der hessischen Wälder eine natürliche Waldentwicklung zuzulassen, gehört ins Gesetz“, so Mark Harthun, Stellv. Landesgeschäftsführer des NABU Hessen.

 uch die Regeln der „guten fachlichen Praxis“ müssten erweitert werden. So könne es nicht sein, dass in Gärten und offener Landschaft strenge Verbote zum Hecken-Rückschnitt ab dem 1. März gelten, aber im Forst bis weit in die Brutzeit hinein noch Holzarbeiten durchgeführt werden könnten. Schützenswerte Arten wie Schwarzstorch, Rotmilan und andere Greifvögel würden so vertrieben. Auch die von der Umweltministerin angekündigte Zertifizierung des Staatswaldes nach dem Qualitätssiegel „FSC“ gehöre ins Gesetz. Zudem sollten Naturschutzaufgaben wie die Dienstaufsicht für das Nationalparkamt Kellerwald-Edersee und die Sammlung von Naturschutzdaten aus dem Aufgabenkatalog des Landesbetriebs Hessen-Forst herausgenommen werden. „Naturschutzaufgaben müssen von Naturschutzdienststellen ausgeführt werden, nicht von einem Wirtschaftsbetrieb“, so Harthun.

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