Warnung vor gefälschten Gerichtskostenrechnungen

Die bulgarischen Bankverbindungen sind daran erkennbar, dass die IBAN mit den Buchstaben BG beginnt

Altenlotheim(nh/od). Seit Juni 2013 wurden an Adressaten im gesamten Bundesgebiet gefälschte Gerichtskostenrechnungen versandt, bei denen die Empfängerinnen und Empfänger aufgefordert wurden, die angeblichen Gerichtskosten mittels beigefügter Überweisungsformulare auf Konten bei bulgarischen Banken zu überweisen. In den meisten Fällen bezogen sich die „Gerichtskostenrechnungen“ auf Insolvenzverfahren, wobei die Täter die benötigten Daten den Insolvenzveröffentlichungen der Gerichte entnahmen. 

 

Es wurden aber auch „Gerichtskostenrechnungen“ in Handels- und Vereinsregistersachen, möglicherweise auch in anderen Verfahren, versandt. Bei den Kostenrechnungen wurden jeweils nicht bzw. nicht in der angegebenen Form existierende Justizbehörden angegeben. Für Hessen handelt es sich in den bisher bekannt gewordenen Fällen um
– das „Zentrale Registergericht Kassel“, meist mit Zusatz „AKU Restschuldbefreiung/Privatinsolvenz“,
– das „Zentrale Registergericht Groß- Gerau“ mit Zusatz „PAZ-Restschuldbefreiung“,
– das „Zentrale Registergericht Darmstadt-Dieburg“ mit Zusatz „PAZ-Restschuldbefreiung“.
– ein „Handels- und Gewerberegister“ mit Angabe des Amtsgerichts Kassel bei den Rechnungsdaten.

Es ist bekannt, dass auch unter den Briefköpfen von existierenden oder fiktiven Justizbehörden anderer Länder, so dem „Zentralen Registergericht Arnsberg“ und dem „Registergericht München“ gefälschte Gerichtskostenrechnungen versandt wurden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch unter anderen Briefköpfen „Gerichtskostenrechnungen“ versandt wurden und/oder noch werden. Auffällig ist, dass in allen bisher bekannt gewordenen Fällen als Bankverbindung entweder ein Konto bei der „Fibank First Investment Bank“, der „Piraeus Bank“ oder der „Cooperative Bank PLC“, alle in Sofia, Bulgarien,
angegeben wurde.
Die bulgarischen Bankverbindungen sind daran erkennbar, dass die IBAN mit den Buchstaben BG beginnt. Deutsche Justizbehörden verwenden jedoch für die Erhebung von Gerichtskosten ausnahms-los inländische Konten, so dass die IBAN jeweils mit den Buchstaben DE beginnen muss. Für die von hessischen Justizbehörden zum Soll gestellten Gerichtskosten kommen nur folgende Konten in Betracht:

ibanjustiz

Bemerkenwert ist weiter, dass auf den vorbereiteten Überweisungsträgern als Empfänger je-weils nur eine Abkürzung wie „AKU“, „PAZ“ oder „DHR“ ohne Ortsangabe angegeben ist.
Auf „Gerichtskostenrechnungen“, denen Überweisungsaufträge für ausländische Konten beigefügt sind, sind keine Zahlungen zu leisten. Rechnungen, bei denen das „Zentrale Register-gericht Kassel“, das „Zentrale Registergericht Groß- Gerau“, das „Zentrale Registergericht Darmstadt-Dieburg“ oder ein „Handels- und Gewerberegister“ als Absender geannt ist, sind auch dann unbeachtlich, wenn zur Zahlung auf ein deutsches Konto aufgefordert wird. Bei zweifelhaften „Gerichtskostenrechnungen“ in Insolvenzverfahren empfiehlt es sich, bei dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht,im Regelfall das Gericht, bei dem der Insolvenzantrag gestellt wurde, nachzufragen und nicht bei der in der gefälschten „Gerichtskostenrech-nung“ angegebenen Stelle.
Falls in anderen Fällen Zweifel an der Echtheit von Gerichtskostenrechnungen besteht, wird empfohlen, sich mit dem in der Gerichtskostenrechnung angegebenen Gericht in Verbindung zu setzen. Bestehen schon Zweifel, ob die angegebene Justizbehörde überhaupt existiert oder ob die Telefon- bzw. E-Mail-Angaben auf der Gerichtskostenrechnung einer realen Justizbe-hörde zuzuordnen sind, ist es zweckmäßig, sich zunächst mittels Telefonbuch/Telefonauskunft oder ggf. durch Kontaktaufnahme mit einer anderen Justizbehörde zu überzeugen, ob die angegebenen Kontaktdaten echt und nicht den Tätern zuzuordnen sind.
Festgestellte Betrugsversuche sollten möglichst umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden.

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