Falsche Entscheidung zur A 49: NABU und BUND Hessen bedauern Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

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Wetzlar/Frankfurt. Die hessischen Landesverbände des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bedauern die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau der A 49 zwischen Schwalmstadt und der A 5. „Die Entscheidung ist für uns eine Enttäuschung, doch immerhin konnten wir noch Nachbesserungen zum Schutz der Natur durchsetzen“, sagte der stellvertretende Landesgeschäftsführer des NABU Hessen, Mark Harthun.

 Das Land hat in der Gerichtsverhandlung zugesichert, das FFH-Gebiet „Herrenwald“ zu erweitern und zwei weitere Brücken als Grünbrücken herzurichten, damit Fledermäuse die künftige Autobahn leichter überfliegen können. BUND-Vorstandsmitglied Herrmann Maxeiner bedauert die Entscheidung ebenfalls: „Ob die A49 angesichts ihrer hohen Bau- und Unterhaltungskosten und angesichts ihrer geringen wirtschaftlichen Vorteile tatsächlich gebaut werden soll, muss nun wieder die Politik entscheiden. Wir halten den Neubau von Straßen generell für falsch und sehen den vorrangigen Bedarf in der Sanierung des bestehenden Straßennetzes und dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs.“

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