CDU-Kreistagsfraktion stellt Große Anfrage zur wirtschaftlichen Situation des Kreiskrankenhauses

Kreiskrankenhaus Frankenberg Foto: Landkreis Wa-FKB/nh

 

Waldeck-Frankenberg(nh/od). Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat in den vergangenen Jahren hohe Millionenbeträge zu Sicherung des Bestandes und der Entwicklung des Kreiskrankenhauses Frankenberg geleistet. Nachdem der Kreistag im Dezember 2013 eine weitere Leistung in Höhe von 1,5 Mio. Euro für den laufenden Betrieb des Kreiskrankenhauses als Erhöhung des Stammkapitals beschlossen hat, ergeben sich für die CDU-Kreistagsfraktion nun eine Reihe von Fragen, deren Beantwortung sie dringend von Landrat Dr. Reinhard Kubat einfordert.

Fraktionsvorsitzender Karl-Friedrich Frese: „Die Mehrheit des Kreistages hat im Dezember einer Bezuschussung des Kreiskrankenhauses zugestimmt, ohne Informationen über die tatsächliche Lage des Hauses zu haben. Verantwortungsvoller Umgang mit den originären Mitteln des Landkreises sieht anders aus.“ CDU-Kreisvorsitzender MdL Armin Schwarz: „Mögliche Konsolidierungsmaßnahmen kennen wir nur vom Hörensagen. Welche konkret geplant sind, wie und ab wann diese greifen, auch darüber lässt uns der Kreisausschuss im Unklaren. Jede weitere Verzögerung muss jetzt ein Ende haben, denn wir wollen Schaden vom Kreiskrankenhaus abwenden. Insbesondere wegen unserer Fürsorgepflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses kann es so nicht weitergehen. Um die Zukunftsfähigkeit nicht zu gefährden müssen die Karten jetzt auf den Tisch.“ Fraktionsvorsitzender Karl-Friedrich Frese

Die CDU-Kreistagsfraktion erwartet nun die zeitnahe Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Gibt es für das laufende Jahr einen Wirtschaftsplan? Falls ja, welches Defizit weist dieser für das Jahr 2014 aus? Falls Nein, aus welchen Gründen wurde kein Wirtschaftsplan aufgestellt?
2. Wie entwickelt sich der Höhe nach das aus dem ordentlichen Geschäftsbetrieb prognostizierte Defizit im Verlauf des Wirtschaftsjahres 2014 und zu welchem Zeitpunkt tritt ein weiterer Zuschussbedarf ein? Sind Maßnahmen nach §§ 17 und 19 der Insolvenzordnung zu befürchten?
3. Welche konkreten Konsolidierungsmaßnahmen wurden beschlossen? Zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Auswirkungen werden sie greifen?
4. Wie stellt sich die Zusammenarbeit mit dem Stadtkrankenhaus Korbach und dem St. Franziskus Hospital Winterberg organisatorisch und inhaltlich dar? Wie, mit welchen finanziellen Effekten und wann werden sich die Kooperationen auswirken?
5. Wie stellt sich die Zusammenarbeit mit VITOS organisatorisch und inhaltlich dar? Wie, mit welchen finanziellen Effekten und wann wird sich die Kooperation auswirken?
6. In welcher Höhe werden mittelfristig Mittel des Landkreises erforderlich sein, bis das Kreiskrankenhaus wieder „auf eigenen wirtschaftlichen Beinen“ steht? Wie kann man sich die Finanzierung solcher Mittel vorstellen? Wann kann wieder mit einem ausgeglichenen Geschäftsergebnis aus dem ordentlichen Betrieb gerechnet werden? Wie hoch wird das kumulierte Defizit in den kommenden Jahren prognostiziert?
7. Welchen Einfluss hat die Beendigung der Zusammenarbeit mit dem letzten Geschäftsführer des Kreiskrankenhauses auf die Kooperation mit den Kliniken in Korbach und Winterberg sowie die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt?

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