Jetzt gilt es – Bundestagsdebatte zum § 219a StGB

Berlin(pm/nh). Anlässlich der ersten Lesung der Gesetzentwürfe zur Änderung des § 219a StGB im Bundestag am kommenden Donnerstag, trafen sich die nordhessische Bundestagsabgeordnete Dr. Bettina Hoffmann(Grüne) und die Landtagsabgeordnete Sigrid Erfurth(Grüne) zu einem gemeinsamen Austausch mit lokalen Akteurinnen in Kassel. Dabei waren die Geschäftsführerin von Pro Familia, Petra Zimmermann, Irmes Schwager vom Frauenhaus sowie Laura Völker und Lisa Eberbach von Feminism Unlimited. „Uns ist es wichtig, den Prozess so transparent wie möglich zu gestalten, die Menschen in die Diskussion mit einzubeziehen und gemeinsam auf die Aufhebung des Paragrafen hinzuwirken.“ so Hoffmann. Bei dem Gespräch wurde deutlich, dass das Thema Schwangerschaftsabbrüche immer noch eine starke Tabuisierung erfährt und Betroffene dadurch stigmatisiert werden. Frauen erleben dies sehr unterschiedlich und brauchen Unterstützung in der schwierigen Situation. Der Gesetzentwurf der Grünen-Bundestagsfraktion sieht eine Abschaffung des §219a vor und begründet dies mit dem Recht von Schwangeren auf Informationen, die eigenständige Entscheidungsmöglichkeit der Frauen und die freie Arztwahl. Die mangelnden Aussagen im Koalitionsvertrag erschweren jedoch den Versuch, eine Mehrheit für eine Gesetzesänderung zu finden. „Keine Frau macht es sich leicht, den Schritt zu einer Abtreibung zugehen. Ihre Entscheidung muss in jedem Fall respektiert werden. Wer die Zahlen der Abbrüche senken möchte, muss z.B. eine bessere Aufklärung, eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch Krankenkassen und die bessere soziale Absicherung von alleinerziehenden Frauen fordern. Eine Diffamierung von Ärztinnen und Ärzten, die den Eingriff durchführen, durch selbsternannte „Lebensretter“, dürfen wir auf keinen Fall zulassen“, so Hoffmann.

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