Kreis-Förderbescheid „Alte Bausubstanz“ überreicht
Freienhagen(pm). Ein ganz besonderes „Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen“ findet sich an der Netzer Straße in Waldeck-Freienhagen: Pumphaus und Wasserwerk aus dem beginnenden 20. Jahrhundert. Bis zum Jahr 1960 erhielt das Jugendstil-„Wasserhäuschen“ das Wasser aus verschiedenen flachen Brunnen zugepumpt, 1961 wurde dann ein neuer Tiefbrunnen hinter den beiden Gebäuden errichtet. Brunnen- und Maschinenhaus, die das Wasserwerk bilden, sind aufwändig gestaltet. Sie heben sich deutlich von anderen historischen Bauten ab, die im Waldecker Land der Wassergewinnung dienten, und wurden daher in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen aufgenommen. Erster Kreisbeigeordneter und Baudezernent Karl-Friedrich Frese freute sich, für die Sanierung zur Neunutzung dieses herausragenden Kulturdenkmals nun einen Förderbescheid über 25.000 Euro an die Bauherrenfamilie Schäfer übergeben zu können. „Genau für solche
Maßnahmen haben wir unser Förderprogramm zur Sanierung alter Bausubstanz aufgelegt“, betonte Frese bei seinem Ortstermin in Freienhagen. Das Programm helfe dem Landkreis dabei, seiner kulturgeschichtlichen Verantwortung gerecht zu werden.
Die „Kälteschmiede“ der Familie Schäfer werde in den beiden historischen Gebäuden wahrhaftig außergewöhnliche Ausstellungsräume für die Firma erhalten. Und es stehe nicht nur die Sanierung an, sondern das Ensemble werde noch dazu mit einem Anbau versehen. Dort sollen im direkten Anschluss an das historische Maschinenhaus zusätzliche Büro- und Besprechungsräume im modernen Ambiente entstehen. Das umgewidmete Freienhagener Wasserhäuschen der Familie Schäfer sei ein perfektes Beispiel, wie sich im Landkreis dank engagierter Ideen brachliegende Bausubstanz mit neuem Leben füllen lasse. „Ein sehr spannendes Projekt, das Alt und Neu perfekt miteinander verbindet“, lobte der Baudezernent. Bis die Pläne zur Umnutzung des „Wasserhäuschens“ realisiert werden konnten, waren einige Absprachen zu treffen, alte Akten zu wälzen und Stellungnahmen einzuholen, wie Damaris und Nils Schäfer berichteten. Die Stadt Waldeck und die Untere Naturschutzbehörde mussten eingebunden werden, Überlegungen zur Aufwertung des benachbarten Teiches wurden gemacht und aus Sicherheitsgründen wieder verworfen. Für sie habe jedoch von Anfang an festgestanden: „Das technische Gebäude ist in seinem Jugendstil für Freienhagen so außergewöhnlich und markant, dass wir es unbedingt erhalten wollten – auch als eines von nur wenigen Gebäuden Freienhagens, das noch sichtbar auf die städtische Ausprägung des Ortes hinweist. Die kunstvollen Details, sowohl in den alten Zeichnungen als auch in der Ausführung der damaligen Zeit, lehren uns Ehrfurcht vor dem Schaffen unserer Vorfahren.“
„Bis zu 25.000 Euro können wir als freiwillige Fördermittel aus unserem Programm zur Sanierung alter Bausubstanz zahlen und beim Wasserhäuschen ist diese Höchstsumme absolut angemessen“, betonte Baudezernent Frese. Dem Kreis sei es wichtig, nicht nur gegen den Leerstand in den Ortskernen zu predigen, sondern mit dem Förderprogramm etwas dagegen zu unternehmen. „Wir möchten Zeichen setzen und unseren Beitrag leisten“, denn auch die Kommunen profitierten von der Fördermöglichkeit, so Frese abschließend.
Hintergrund
Waldeck-Frankenberg ist reich an Gebäuden aus dem vorletzten oder letzten Jahrhundert, die zwar sichtlich „alt“ sind, im Sinne des Denkmalschutzes aber trotzdem nicht alle Auflagen erfüllen, umfangreich gefördert zu werden. Aus diesem Grund stehen viele der Gebäude seit Jahren leer, manchmal sogar seit Jahrzehnten, obwohl sie bereits seit langem zum Verkauf angeboten werden. Interesse an der alten Bausubstanz ist wohl vorhanden, allein fehlen die Finanzmittel zu nicht nur gebotenen, sondern zwingend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für eine neue Nutzung der Gebäude. Der Landkreis hat sich dieses Themas angenommen. Er unterstützt die Städte und Gemeinden dabei, Leerstand in den Ortslagen zu vermeiden, und fördert mit einem eigenen Programm zur Sanierung alter Bausubstanz geeignete Planungen und bauliche Maßnahmen. Ziel des Programms ist es, neue Nutzungskonzepte für ältere Gebäude zu ermöglichen, Akzente zu setzen und Anreize für eine noch lebenswertere Gestaltung des ländlichen Raums zu schaffen. Im Rahmen dieser besonderen Förderung werden jährlich eine halbe Million Euro zur Verfügung gestellt.
Mit dem Programm sollen vor allem kleinere Orts- und Stadtteile als Wohn- und Wirtschaftsstandort gestärkt werden. Interessierte Bauherren erhalten bei der Vorbereitung ihrer Baumaßnahmen und beim Stellen des Förderantrags Unterstützung durch den Fachdienst Bauen des Landkreises.
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Kommunen, Vereine, Verbände oder Unternehmen können die Fördermittel in Anspruch nehmen. Voraussetzung sind bauliche Investitionen an Gebäuden und Grundstücken in den Ortskernen Waldeck-Frankenberger Ortschaften mit einer Mindest-Investitionssumme von 10.000 Euro. Gewünscht ist, dass bei den Baumaßnahmen Elemente des regionaltypischen Baustils verwendet werden. Die Höhe der Förderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten bei einer Höchstsumme von 25.000 Euro. Förderfähige Kosten sind:
– vorbereitende Maßnahmen (z. B. Konzepte zur Innenentwicklung, kommunale Bodenerneuerung),
– bauliche Investitionen (z. B. Sanierung, Erwerb leerstehender Gebäude, Herstellung von Barrierefreiheit),
– Planungskosten für Architekten- und Ingenieursleistungen oder
– Investitionen in Grundversorgung und Daseinsvorsorge.