Kostenloses Beratungsangebot für private Sanierungen

Infoveranstaltung am 17. Mai

Frankenberg(pm). Die Dorfentwicklung in Frankenberg (Eder) geht in die entscheidende Phase: Wer sein Haus im Zuge der Dorfentwicklung sanieren oder umbauen möchte, kann ab sofort eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen. Die Stadt Frankenberg hat das Büro UF-Architektur aus Waldeck beauftragt, die Beratungen durchzuführen. Damit beginnt jetzt auch für Privatpersonen die Umsetzungsphase. Die kostenfreie Erstberatung ist die erste Maßnahme aus dem im März beschlossenen Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) der Stadt. Für eine reibungslose Förderantragstellung empfiehlt die Stadt dringend, das Beratungsangebot wahrzunehmen. Das Angebot umfasst ein ausführliches Beratungsgespräch vor Ort sowie Hilfestellungen bei der Frage nach notwendigen Genehmigungen.

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Gemeinsam können Lösungsvorschläge erarbeitet und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Beratungstermine können einfach telefonisch unter 05635/232 oder per E-Mail an ute.friedrich@uf-architektur.de vereinbart werden. Am 17. Mai 2023 findet um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Geismar, Saalenweg 8, zusätzlich eine Info-Veranstaltung zum Thema private Förderung statt. Bei der Info-Veranstaltung mit dem Landkreis und dem Architektur-Büro erhalten Interessierte Informationen zur Förderung von privaten Vorhaben, bekommen Sanierungsbeispiele, können Fragen stellen und sich austauschen. Auch die Architektin Ute Friedrich stellt sich an diesem Abend vor. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen in der Sanierung von Bestandsgebäuden und in der Denkmalpflege.

Sie hat bereits die Dorfentwicklung in den Stadtteilen Dörnholzhausen und Geismar begleitet. Bei Interesse können am Abend direkt Beratungstermine vereinbart werden. Bis einschließlich 2028 können private Baumaßnahmen nach den Förderrichtlinien der Dorfentwicklung bezuschusst werden. Gefördert werden können beispielsweise die Umnutzung leerstehender Scheunen oder Nebengebäuden zu Wohnzwecken, umfassende (energetische) Sanierungen, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnstandards oder neu angelegte private Hof-, Garten- und Grünflächen. Um von der Förderung profitieren zu können, muss das Gebäude im entsprechenden Fördergebiet liegen, oder ein Einzelkulturdenkmal sein. Außerdem darf noch nicht mit der Maßnahme begonnen worden sein. Die Abgrenzungskarten der Fördergebiete können auf der städtischen Webseite unter https://www.frankenberg.de/dorfentwicklung-2021-2028.html eingesehen werden.

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